Tanja Frasca

Dipl.-Übersetzerin



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzer

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.                                                                                                                                                           (4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Die Auftragserstellung hat schriftlich zu erfolgen. Telefonisch gegebene Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

4. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(2) Für Schäden eines Verbrauchers, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hervorgehen, haftet der Übersetzer im Rahmen seiner Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(3) Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch verspätete Zustellung oder Verlust von Postsendungen, Computerausfälle, Übertragungsstörungen beim E-Mail-Verkehr oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

5. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsausstellung.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (Reisekosten, Eilsendungen, Endkontrolle mittels 4-Augen-Prinzip usw.).
Die Gewährung prozentualer oder pauschaler Rabatte (pro Zeile, Seite oder Stunde) kann der Übersetzer frei festlegen. Der gewährte Rabatt gilt dabei nur für das Angebot, für das dieser festgelegt wurde und kann nicht automatisch auf Folgeaufträge angewandt werden.
Bei Übersetzungen, bei denen das Honorar 1.000 € netto übersteigt, kann der Übersetzer einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses wird vertraglich festgehalten. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst mit Erhalt des Vorschusses.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Bei Überweisungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber sämtliche eventuell anfallenden Gebühren nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Überschreiten von Zahlungsfristen kann der Übersetzer die Bearbeitung eines laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungen unterbrechen; es werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben fällig.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
(2) Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.